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Teilhabe für alle (!) Jugendlichen

Janine träumt von ihrem eigenen Friseursalon. © Schnaubelt, MISEREOR

Wenn man nur über „Hartz IV“ verfügt, ist es oft schwer, über die Runden zu kommen, vor allem wenn man sich ja auch leisten will, was sich andere Jugendliche leisten können. Damit Jugendliche nicht in eine Spirale von materieller Armut oder sozialer und kultureller Ausgrenzung kommen, fordert der BDKJ die Einführung eines eigenständigen Kinder- und Jugendgrundeinkommens. Das wäre ein erster wichtiger Schritt hin zu einem Grundeinkommen für alle Bevölkerungsgruppen.Bis dieses eingeführt ist, müssen die Bedarfsätze für Kinder und Jugendliche („Hartz IV“) eigenständig, bedarfsgerecht und armutsfest berechnet werden. In die Berechnung müssen auch realistische Kosten für Nachhilfe, die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, von Freizeit- und Sporteinrichtungen, Verbands- und Vereinsaktivitäten einbezogen werden. 

 

Weitere Forderungen des BDKJ gegen Jugendarmut:

  1. Zur Verfügung Stellung ausreichenden, bezahlbaren Wohnraums, der für Kinder und Jugendliche geeignet ist, 
  2. Einführung von niederschwelligen und sozialräumlich orientierten Angeboten der Gesundheitsprävention, 
  3. Ausbau von schulischen und außerschulischen Angeboten zur Schuldenprävention insbesondere für von Armut betroffene Jugendliche, 
  4. Stärkung der Angebote der Jugendsozialarbeit zur beruflichen und gesellschaftlichen Integration Benachteiligter, 
  5. verstärkte Förderung der Angebote der offenen und verbandlichen Jugendarbeit als Orte einer ganzheitlich orientierten Persönlichkeitsbildung, 
  6. Umsetzung eines Rechts auf eine Ausbildung für alle, 
  7. Abbau prekärer Beschäftigungsverhältnisse zugunsten Existenz sichernder Beschäftigung, 
  8. Schaffung von strukturellen Bedingungen für eine Armutsprävention, die Kindern von allein erziehenden Müttern und Vätern zu Gute kommt. 

 

(siehe Beschluss: Armut hat ein junges Gesicht – Jugend- und Kinderarmut in Deutschland überwinden!, Juni 2010, www.bdkj.de )

 

 
 

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